BewG 1955: § 53, § 54, § 55, § 56
Die Ermittlung des Einheitswertes eines Baurechts regelt das BewG in seinem zweiten Teil. Aus § 56 Abs 1 BewG ergibt sich, dass das BewG nicht eine Bewertung des (zivil-
Seite 317
BewG 1955: § 53, § 54, § 55, § 56
Die Ermittlung des Einheitswertes eines Baurechts regelt das BewG in seinem zweiten Teil. Aus § 56 Abs 1 BewG ergibt sich, dass das BewG nicht eine Bewertung des (zivil-
Seite 317