vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Eintragungsgebühr für die Verlängerung eines bestehenden Baurechtes

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2022/123ÖStZB 2022, 316 Heft 11 v. 31.5.2022

GGG: § 26 Abs 3 Z 2

BewG 1955: § 15 Abs 1

Eine Verlängerung eines bestehenden Baurechtes kommt materiell-rechtlich einer Neubegründung eines Baurechtes gleich. Somit sind Eintragungsgebühren auch für die Verlängerung eines Baurechtes vorzuschreiben.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte