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BFG: Reverse-Charge - Vorsteuerabzug auch ohne formell ordnungsmäßige Rechnung

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2021/95ÖStZB 2021, 216 Heft 8 v. 15.4.2021

UStG: § 19

MWSt-RL 2006/112/EG : Art 199

Geht bei der Errichtung eines Betriebsgebäudes durch eine bulgarische Kapitalgesellschaft die Umsatzsteuerschuld nach dem Reverse-Charge-System auf den inländischen Leistungsempfänger über, so kann auch beim Fehlen einer formell ordnungsmäßigen Rechnung der Vorsteuerabzug nicht versagt werden.

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