UStG: § 22
Erzielt eine in Deutschland gelegene Landwirtschaft Umsätze durch den Direktverkauf ihrer landwirtschaftlichen Produkte an Endabnehmer in Österreich, so kann sie nicht die Pauschalierung nach § 22 UStG 1994 anwenden, da sich diese Bestimmung nur auf im Inland gelegene landwirtschaftliche Betriebe erstreckt.