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BFG: Unionsrechtliche Vereinbarkeit des § 67 Abs 4 Teilstrich 1 EStG 1988

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2021/93ÖStZB 2021, 213 Heft 8 v. 15.4.2021

EStG 1988: § 67 Abs 4 letzter Satz erster Teilstrich idF BGBl I 2012/22

Die steuerliche Begünstigung des § 67 Abs 4 letzter Satz erster Teilstrich EStG 1988 ist (in der hier anzuwendenden Fassung) auf die Ablösung von Pensionen des unmittelbar Anspruchsberechtigten aufgrund österreichischer bundes-

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