EStG 1988: § 67 Abs 4 letzter Satz erster Teilstrich idF BGBl I 2012/22
Die steuerliche Begünstigung des § 67 Abs 4 letzter Satz erster Teilstrich EStG 1988 ist (in der hier anzuwendenden Fassung) auf die Ablösung von Pensionen des unmittelbar Anspruchsberechtigten aufgrund österreichischer bundes-