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BFG: Keine VwGH-Eingabengebühr bei mangelnder Geschäftsfähigkeit

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2021/33ÖStZB 2021, 95 Heft 4 v. 15.2.2021

VwGG: § 24a

Ist die Unwirksamkeit einer Eingabe ausschließlich auf die mangelnde prozessuale Handlungsfähigkeit des Beschwerdeführers zurückzuführen, kann in einem solchen Fall eine Gebührenpflicht nicht entstehen.

Seite 95


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