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BFG: Keine rückwirkende Sanierung eines missglückten Dreiecksgeschäftes

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2021/31ÖStZB 2021, 94 Heft 4 v. 15.2.2021

UStG: Art 25 idF BGBl I 2010/34

Eine korrekte Rechnung mit dem Hinweis auf das Übergehen der Steuerschuld zählt zu den materiellen Voraussetzungen des Vorliegens eines Dreiecksgeschäftes. Ohne eine entsprechende Rechnung liegt kein Dreiecksgeschäft vor. Eine rückwirkende Sanierung des Dreiecksgeschäftes durch Ausstellung berichtigter Rechnungen ist nicht möglich.

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