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Zuzugsbegünstigung nur bei Verlagerung des Mittelpunktes der Lebensinteressen ins Inland

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2020/65ÖStZB 2020, 213 Heft 8 v. 15.4.2020

EStG 1988: § 103 Abs 1a idF BGBl I 2015/118

Die Zuzugsbegünstigung nach § 103 Abs 1 und Abs 1a EStG 1988 knüpft an den Zuzug aus dem Ausland an. Der in § 103 Abs 1 und Abs 1a EStG 1988 verwendete Begriff des "Zuzugs" setzt dabei - neben der Begründung eines inländischen Wohnsitzes - auch die Verlagerung des Mittelpunkts der Lebensinteressen in das Inland voraus.

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