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Ausländisches Recht - Nichtgeltung des Grundsatzes "iura novit curia"

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2020/66ÖStZB 2020, 216 Heft 8 v. 15.4.2020

EStG 1988: § 124b Z 53

BAO: § 115 Abs 1

In Bezug auf ausländisches Recht gilt der Grundsatz "iura novit curia" nicht, sodass dieses in einem - grundsätzlich amtswegigen - Ermittlungsverfahren festzustellen ist.

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