vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Prozesskosten wegen Behinderung der Tochter als außergewöhnliche Belastung - kein Selbstbehalt

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2020/64ÖStZB 2020, 210 Heft 8 v. 15.4.2020

EStG 1988: § 34 Abs 6

VO BGBl 1996/303 idF BGBl II 1998/91: § 4, § 5

In einem Verfahren betreffend die Arzthaftung (für entstandene Kosten und künftige, lebenslange Pflege- und Rehabilitationsmaßnahmen für die (zu 100 %) behinderte Tochter inklusive einem Feststellungsbegehren betreffend künftige Schäden) ist die Beiziehung eines Rechtsanwaltes mit akademischem medizinischen Sachverstand zur Entkräftung eines Gutachtens, nach welchem ein ärztlicher Behandlungsfehler verneint worden ist, notwendig und zweckmäßig. Die dafür vom Vater aufgewendeten Kosten sind daher als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte