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Angabe eines unzutreffenden Warenortes in der Versandanmeldung

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2020/260ÖStZB 2020, 681 Heft 24 v. 15.12.2020

ZK: Art 203

Gemäß Art 203 Abs 1 der im Revisionsfall noch anzuwendenden VO (EWG) 2913/92 des Rates vom 12. 10. 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften, ABl L 302 vom 19. 10. 1992, (Zollkodex - ZK) entsteht eine Einfuhrzollschuld, wenn eine einfuhrabgabenpflichtige Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen wird.

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