GrEStG: § 7 Abs 1 Z 1 lit c
GGG: § 26a Abs 1 Z 1
Erwirbt eine Steuerpflichtige von ihrem ehemaligen Lebensgefährten dessen Miteigentumsanteile an der Eigentumswohnung und liegt zwischen Vertragsabschluss und Auflösung der Lebensgemeinschaft mehr als ein Jahr, so kann die Liegenschaftsübertragung noch als begünstigter Erwerbsvorgang angesehen werden, wenn nachgewiesen wird, dass der Erwerbsvorgang in Zusammenhang mit der Auflösung der Lebensgemeinschaft steht.