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BFG: In-vitro-Fertilisation im Rahmen einer Lebensgemeinschaft - außergewöhnliche Belastung

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2020/234ÖStZB 2020, 651 Heft 23 v. 1.12.2020

EStG 1988: § 34

Kosten für eine In-vitro-Fertilisation (hier: iHv € 71.071,28) sind in einer Lebensgemeinschaft von beiden Lebensgefährten nach dem Verhältnis ihrer Einkommen zu tragen und gelten somit nur anteilsmäßig bei jedem Partner als zwangsläufig erwachsen.

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