EStG 1988: § 108e
Die Behaltefrist gemäß § 108e EStG 1988 kann bei unvorhergesehener Unbrauchbarkeit eines Traktors unterschritten werden. Der Austausch dieses Traktors gegen einen funktionsfähigen Traktor hindert daher nicht die Gewährung der Investitionszuwachsprämie gemäß § 108e EStG 1988.