EStG 1988: § 29 Z 3
1) Räumt die Käuferin der Verkäuferin im Kaufvertrag ein Wohnungsgebrauchsrecht ein und vereinbaren die Vertragsparteien im Kaufvertrag, unter welchen Voraussetzungen und um welchen Geldbetrag dieses Recht abgelöst werden kann, dann stellt das Wohnungsgebrauchsrecht einen Teil des Kaufpreises dar.