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BFG: Veräußerung eines Fischereirechtes an einem fremden Gewässer

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2020/228ÖStZB 2020, 646 Heft 23 v. 1.12.2020

EStG 1988: § 30 Abs 1

Salzburger Fischereigesetzes 2002: § 3 Abs 1

Bei der Veräußerung eines Fischereirechtes an einem fremden Gewässer handelt es sich nicht um die Übertragung eines grundstücksgleiches Rechts iSd § 30 Abs 1 EStG 1988. Die Veräußerung unterliegt daher nicht der Immobilienertragsteuer.

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