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BFG: Zu Unrecht konsumierte Verlustabzüge - keine Bilanzberichtigung

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2020/216ÖStZB 2020, 637 Heft 23 v. 1.12.2020

EStG 1988: § 4 Abs 2 Z 2 und Abs 3, § 18 Abs 6 und Abs 7

BAO: § 293b

Eine unrichtige Verrechnung von Verlustabzügen in Vorperioden, die auf einer unterlassenen Geltendmachung von Betriebsausgaben in verjährten Vorperioden durch einen Einnahmen-Ausgaben-Rechner beruht, ist kein nach § 4 Abs 2 Z 2 EStG 1988 zu berichtigender Fehler.

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