EStG 1988: § 4 Abs 2 Z 2 und Abs 3, § 18 Abs 6 und Abs 7
BAO: § 293b
Eine unrichtige Verrechnung von Verlustabzügen in Vorperioden, die auf einer unterlassenen Geltendmachung von Betriebsausgaben in verjährten Vorperioden durch einen Einnahmen-Ausgaben-Rechner beruht, ist kein nach § 4 Abs 2 Z 2 EStG 1988 zu berichtigender Fehler.