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BFG: Aufwendungen für ein Schwimmbad als Betriebsausgaben

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2020/217ÖStZB 2020, 638 Heft 23 v. 1.12.2020

EStG 1988: § 4 Abs 4, § 20 Abs 1 Z 2 lit a

UStG: § 12 Abs 2 Z 2 lit a

Entscheidend für die steuerliche Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein Schwimmbad ist, dass es ausschließlich oder zumindest weit überwiegend Zwecken der Berufsausübung dient. Aufwendungen für ein Schwimmbad

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