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BFG: Gesellschafter-Geschäftsführer - wesentliche Beteiligung als Betriebsvermögen

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2020/215ÖStZB 2020, 637 Heft 23 v. 1.12.2020

EStG 1988: § 4 Abs 1, § 22 Z 2

Eine wesentliche Beteiligung eines Geschäftsführers stellt notwendiges Betriebsvermögen dar. Ein Betrieb "Gesellschafter-Geschäftsführer" ist erst aufgrund einer wesentlichen Beteiligung möglich.

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