vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BFG: Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2020/214ÖStZB 2020, 637 Heft 23 v. 1.12.2020

EStG 1988: § 3 Abs 1 Z 29

Gem § 3 Abs 1 Z 29 EStG 1988 ist der Erwerb von Anteilsrechten aufgrund einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln von der Einkommensteuer befreit.

Von einer Kapitalerhöhung iSd § 3 Abs 1 Z 29 EStG 1988 kann aber nur dann und insoweit gesprochen werden, als das nominelle Stammkapital erhöht wird, nicht aber, wenn bloß einer gesellschaftsrechtlichen Einzahlungsverpflichtung nachgekommen wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte