GGG: § 26 Abs 1 und Abs 3
WGG: § 15d idF BGBl I 2002/162, § 23 idF BGBl I 2006/124
Erwirbt ein Steuerpflichtiger mittels Kaufvertrag seine bislang gemietete Wohnung um einen - nach den Regeln des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes gebildeten - " Fixkaufpreis ", so kann dieser "Fixkaufpreis" - nicht (als Wert der Gegenleistung) als Bemessungsgrundlage für die Grundbuchseintragungsgebühr herangezogen werden.