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Antrag auf Rückzahlung eines Guthabens - Säumnisbeschwerde

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2020/189ÖStZB 2020, 563 Heft 20 v. 15.10.2020

BAO: § 239 Abs 1, § 284

Erfolgt nach einem Antrag auf Rückzahlung eines Guthabens weder die beantragte Rückzahlung noch eine bescheidmäßige Erledigung des Antrags durch die Abgabenbehörde, so kann eine Säumnisbeschwerde erhoben werden.

Kommt es sodann nach Maßgabe des § 284 Abs 3 BAO zum Übergang der Zuständigkeit auf das BFG, hat das BFG - bei Bestehen eines entsprechenden Rückzahlungsanspruches und unter Beachtung der Ermessensregelung des § 239 Abs 2 BAO - auszusprechen, dass der betreffende Betrag zurückzuzahlen ist.

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