BAO: § 188
EStG 1988: § 24, § 37 Abs 5
Veräußert der Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft seinen Kommanditanteil, so sind im Feststellungsbescheid nach § 188 BAO Einkünfte zuzuweisen und die Feststellung zu treffen, dass (und in welchem Ausmaß) ein Übergangsgewinn und ein Veräußerungsgewinn darin enthalten sind.