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Tarifbegünstigung für Veräußerungs- und Übergangsgewinne - kein Abspruch im Feststellungsbescheid

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2020/188ÖStZB 2020, 559 Heft 20 v. 15.10.2020

BAO: § 188

EStG 1988: § 24, § 37 Abs 5

Veräußert der Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft seinen Kommanditanteil, so sind im Feststellungsbescheid nach § 188 BAO Einkünfte zuzuweisen und die Feststellung zu treffen, dass (und in welchem Ausmaß) ein Übergangsgewinn und ein Veräußerungsgewinn darin enthalten sind.

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