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ÖStZB Inhaltsverzeichnis Heft 15-16/2020

Heft 15 und 16 v. 15.8.2020

Erkenntnisse des EuGH

  1. Die in einem Abbruchvertrag festgelegten Abbrucharbeiten sowie der Weiterverkauf des Metallschrotts stellen jeweils eine Dienstleistung als auch eine Lieferung dar, sofern dem Schrott bzw den Abbrucharbeiten ein Wert beigemessen wird
  2. Nachfolgende Steuerhinterziehung schließt Einfuhrumsatzsteuerbefreiung für Importeur nicht aus
  3. Vorsteuerschlüssel für die Ermittlung des Vorsteuerabzuges aus Eingangsleistungen einer Betriebsstätte in einem anderen Mitgliedstaat
  4. Die Mehrwertsteuerbefreiung kommt für die Überlassung eines landwirtschaftlichen Betriebs mit aus Rebflächen bestehenden landwirtschaftlichen Grundstücken zur Anwendung
  5. Keine Beihilfe der spanischen Behörden zugunsten bestimmter Profifußballvereine
  6. Zeitliche Begrenzung von Rechnungsberichtigungen zulässig
  7. Erlassung abweichender nationaler Regelungen erst nach Bekanntgabe ermächtigender unionsrechtlicher Grundlage
  8. Voraussetzungen für die Versagung der Befreiung für Einkünfte aus Zinsen und Lizenzgebühren bei (bloß) Zwischen- bzw Durchlaufgesellschaften
  9. Das Unionsrecht kann nationale Gerichte nicht verpflichten gesetzliche Beweisverwertungsverbote zur Erhöhung der Wirksamkeit der Strafverfolgung von Mehrwertsteuerstraftaten außer Acht zu lassen
  10. Versagung der Befreiung von der Alkoholsteuer auch bei nicht für den menschlichen Genuss bestimmten Erzeugnissen möglich
  11. Unzulässige neuerliche Einführung einer (Gesellschaft-)Steuer für die Gründung einer Kapitalgesellschaft