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Eingeschränkte Prüfung durch nationale Gerichte der Kapitalverkehrsfreiheit bei bestehender Beihilfe

Erkenntnisse des EuGHBearbeiter: Mag. Andrea Ebner, BundesfinanzgerichtÖStZB 2020/159ÖStZB 2020, 470 Heft 17 v. 1.9.2020

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AEUV: Art 107 und 108

Das Anlassverfahren betraf die beantragte Erstattung der von der niederländischen Finanzverwaltung einbehaltenen Dividendensteuer eines deutschen Spezial-Fonds aufgrund der unionsrechtlich vorgesehenen Kapitalverkehrsfreiheit. Nach niederländischem Steuerrecht sind die betreffenden öffentlichen Unternehmen von der Körperschaftsteuer befreit, was die Europäische Kommission in 2013 dazu veranlasst hatte, in dieser Steuerbefreiung eine unzulässige staatliche Beihilfe zu sehen. Das vorlegende Gericht warf daher die Frage auf, ob die Ausweitung des Anwendungsbereichs einer bestehenden Beihilferegelung infolge der erfolgreichen Berufung eines Steuerpflichtigen auf die Kapitalverkehrsfreiheit erweitert werde und in Folge dessen eine als Änderung einer bestehenden Beihilfe aufzufassende neue Beihilfemaßnahme darstelle.

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