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Anspruchszinsen - keine Erhöhung von Gutschriftszinsen im Falle eines "Guthabens auf dem Abgabenkonto"

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2019/69ÖStZB 2019, 174 Heft 7 v. 3.4.2019

BAO: § 205 Abs 6 lit b idF BGBl I 2013/14

Nach § 205 Abs 6 lit b BAO sind auf Antrag des Abgabepflichtigen Nachforderungszinsen insoweit herabzusetzen bzw nicht festzusetzen, als ein Guthaben (§ 215 Abs 4 BAO) auf dem Abgabenkonto bestanden hat.

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