EStG 1988: § 30 Abs 2 Z 1 lit a idF BGBl I 2014/105
BAO: § 26
Wird eine Wohnung privat veräußert, in der der StPfl zwar insgesamt aber nicht durchgehend für zwei Jahre seinen melderechtlichen Hauptwohnsitz hatte, so ist für die Be-
EStG 1988: § 30 Abs 2 Z 1 lit a idF BGBl I 2014/105
BAO: § 26
Wird eine Wohnung privat veräußert, in der der StPfl zwar insgesamt aber nicht durchgehend für zwei Jahre seinen melderechtlichen Hauptwohnsitz hatte, so ist für die Be-