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Wirksame Zustellung in Databox auch während länger dauernden Auslandsaufenthalts des Empfängers

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2019/30ÖStZB 2019, 90 Heft 4 v. 15.2.2019

BAO: § 98 Abs 2

Mit dem Einlegen in die Databox ist ein Schriftstück in den elektronischen Verfügungsbereich gelangt und damit zugestellt, auch wenn der Empfänger - aufgrund eines Auslandsarbeitseinsatzes - ins Ausland (hier: nach Ägypten) übersiedelt ist und temporär seine bisherige Abgabestelle aufgegeben hat.

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