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Einbringung einer OEG in GmbH - kein Verlust der Parteifähigkeit

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2019/31ÖStZB 2019, 92 Heft 4 v. 15.2.2019

BAO: § 191 Abs 1 lit c und Abs 2

UmgrStG: § 12 ff

Von einem Verlust der Parteifähigkeit ist dann auszugehen, wenn eine Personengesellschaft des Unternehmensrechtes beendet wird und ein Gesamtrechtsnachfolger vorhanden ist, wie dies etwa bei einer Vermögensübernahme nach § 142 UGB oder im Falle einer Verschmelzung der Fall ist.

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