EStG 1988: § 17 Abs 6
VO BGBl II 2001/382: § 1
Macht ein Steuerberater, der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bezieht und zu dessen Aufgaben (als neu bestellter Partner) insb der Verkauf von Beratungsprojekten im Bereich der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung und damit die Akquisition von Kunden und der Aufbau eines Klientenstocks zählen, ein Vertreterpauschale geltend, so bedarf es konkreter Feststellungen zur Tätigkeit des Steuerberaters und über die konkreten Abläufe im Arbeitsalltag des Steuerberaters. Es muss eine Außendiensttätigkeit vorliegen, deren vorrangiges Ziel die Herbeiführung von Geschäftsabschlüssen ist.