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Keine Familienbeihilfe für subsidiär Schutzberechtigten wegen fehlender Erwerbstätigkeit

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. MÖStZB 2019/295ÖStZB 2019, 572 Heft 20 v. 15.10.2019

FLAG: § 3 Abs 4

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