KStG 1988: § 8 Abs 2
Äußere Rechtsverhältnisse der Israeliten (Israelitengesetz 1890): § 5
1) Die Israelitische Kultusgemeinde Wien ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts (siehe ausdrücklich § 5 des Gesetzes über Äußere Rechtsverhältnisse der Israeliten) und kein gemeinnütziger Verein.