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Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - (anteilige) Optionsprämie zur Vermeidung höherer zukünftiger Zinsen als Werbungskosten

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. MÖStZB 2019/293ÖStZB 2019, 568 Heft 20 v. 15.10.2019

EStG 1988: § 16 Abs 1, § 28

BAO: § 184

Werden Vermietungsobjekte mittels Fremdwährungskrediten finanziert und dient der spätere Abschluss einer Vereinbarung über eine Währungsoption dazu die Realisierung eines (im Abschlusszeitpunkt bestehenden) Kursverlustes abzuwenden, so sind die Optionsprämien iZm diesem Währungsoptionsvertrag insoweit nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig.

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