EStG 1988: § 33 Abs 4 Z 2
Ein Alleinerzieherabsetzbetrag steht bei einer eheähnlichen Gemeinschaft nicht zu, sofern diese mehr als 6 Monate im Kalenderjahr besteht.
BFG 25. 3. 2019, RV/7100220/2019
betreffend: ESt 2017
EStG 1988: § 33 Abs 4 Z 2
Ein Alleinerzieherabsetzbetrag steht bei einer eheähnlichen Gemeinschaft nicht zu, sofern diese mehr als 6 Monate im Kalenderjahr besteht.
BFG 25. 3. 2019, RV/7100220/2019
betreffend: ESt 2017