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BFG: Kein Alleinerzieherabsetzbetrag bei Lebensgemeinschaft

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. MÖStZB 2019/285ÖStZB 2019, 555 Heft 19 v. 1.10.2019

EStG 1988: § 33 Abs 4 Z 2

Ein Alleinerzieherabsetzbetrag steht bei einer eheähnlichen Gemeinschaft nicht zu, sofern diese mehr als 6 Monate im Kalenderjahr besteht.

BFG 25. 3. 2019, RV/7100220/2019
betreffend: ESt 2017

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