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BFG: Unterhaltsabsetzbetrag bei nicht vollständiger Erfüllung der Zahlungsverpflichtung - Reihung der Kinder

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. MÖStZB 2019/235ÖStZB 2019, 514 Heft 18 v. 15.9.2019

EStG 1988: § 33 Abs 4 Z 3 idF BGBl I 2005/34

Die Gewährung des Unterhaltsabsetzbetrages ist an die tatsächliche Leistung des Unterhalts geknüpft.

Die Anzahl der Monate ergibt sich aus der Erfüllung des Unterhaltspflichten im Entscheidungszeitpunkt des BFG.

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