EStG 1988: § 30 Abs 7, § 41 Abs 3
§ 30 EStG 1988 ist dem 2. Teil des EStG ("Sachliche Steuerpflicht") und darin konkret den Vorschriften über die einzelnen Einkunftsarten (9. Abschnitt, §§ 21 - 32) zugeordnet. Die Besteuerung der privaten Grundstücksveräußerung bildet eine Unterart der Einkunftsart "Sonstige Einkünfte" (§ 29 EStG 1988).