EStG 1988: § 34 Abs 8
VO BGBl 1995/624, idF BGBl II 2001/449: § 2
Bei der Beurteilung des " günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels " iSd VO betreffend eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes, BGBl 1995/624, idF BGBl II 2001/449, ist auch das Alter des Kindes zu berücksichtigen. In typisierender Betrachtungsweise handelt es sich nach der Rsp des VwGH beim "günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel" um ein solches, welches " während des Tages Verkehrsverbindungen (mit einer Fahrtdauer von höchstens einer Stunde) sicherstellt".