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BFG: Parifizierung von Eigentumswohnungen - Frist für Hauptwohnsitzbefreiung

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. MÖStZB 2019/233ÖStZB 2019, 513 Heft 18 v. 15.9.2019

EStG 1988: § 30 Abs 2 Z 1

Die erstmalige Parifizierung von Eigentumswohnungen stellt keinen Veräußerungs- bzw Anschaffungsvorgang dar. Wie bei einer Realteilung liegt eine Konkretisierung der bisherigen Miteigentumsanteile vor und das Wohnungseigentum tritt an die Stelle des bisherigen Miteigentums. Dadurch tritt die Eigentumswohnung auch in die Rechtstellung des bisherigen (anteiligen) Grundstücks ein

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