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Umsatzsteuerpflicht bei waffenrechtlichen Verlässlichkeitsprüfungen

Erkenntnisse des VwGHBearbeiter: Mag. Birgit Bleyer, LL. MÖStZB 2019/177ÖStZB 2019, 436 Heft 15 und 16 v. 30.8.2019

UStG 1994: § 6 Abs 1 Z 19 idF (vor) BGBl I 2012/112

Waffengesetz 1996: § 8 Abs 7, § 25 Abs 2

Nimmt eine Psychotherapeutin, die eine klinisch-psychologische und psychotherapeutische Praxis führt, an Bewerbern um eine Waffenbesitzkarte bzw um einen Waffenpass Verlässlichkeitsprüfungen vor und erstellt sie darüber Gutachten, so kann die Umsatzsteuerbefreiung für Ärzte gem § 6 Abs 1 Z 19 UStG 1994 hierbei nicht in Anspruch genommen werden.

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