UStG 1994: § 6 Abs 1 Z 19 idF (vor) BGBl I 2012/112
Waffengesetz 1996: § 8 Abs 7, § 25 Abs 2
Nimmt eine Psychotherapeutin, die eine klinisch-psychologische und psychotherapeutische Praxis führt, an Bewerbern um eine Waffenbesitzkarte bzw um einen Waffenpass Verlässlichkeitsprüfungen vor und erstellt sie darüber Gutachten, so kann die Umsatzsteuerbefreiung für Ärzte gem § 6 Abs 1 Z 19 UStG 1994 hierbei nicht in Anspruch genommen werden.