UStG 1994: § 6 Abs 1 Z 6 lit d und Z 27
Die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung für Kleinunternehmer führt zum Verlust des Rechts auf Vorsteuerabzug bezüglich der Umsätze des Kleinunternehmers, die die Voraussetzungen einer echten Steuerbefreiung erfüllen. Die unechte Befreiung des § 6 Abs 1 Z 27 UStG 1994 hat im Fall eines solchen Zusammentreffens mit einer echten Befreiung gegenüber dieser den Vorrang.