UStG 1994: § 3 Abs 1 und Abs 2
Bei der Übertragung eines Bauwerks (hier: Busterminal samt Nebenanlagen) an die Öffentliche Hand kann entweder eine Lieferung nach § 3 Abs 1 UStG 1994 oder - seit der Novelle BGBl I 2003/134 - ein Eigenverbrauch nach
UStG 1994: § 3 Abs 1 und Abs 2
Bei der Übertragung eines Bauwerks (hier: Busterminal samt Nebenanlagen) an die Öffentliche Hand kann entweder eine Lieferung nach § 3 Abs 1 UStG 1994 oder - seit der Novelle BGBl I 2003/134 - ein Eigenverbrauch nach