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Unternehmensgebäude - kein ermäßigter USt-Satz für Verwendungseigenverbrauch

Erkenntnisse des VwGHBearbeiter: Mag. Birgit Bleyer, LL. MÖStZB 2019/178ÖStZB 2019, 438 Heft 15 und 16 v. 30.8.2019

UStG 1994: § 3a Abs 1a, § 10 Abs 2 Z 4 lit a idF

BGBl I 2003/134 (nunmehr: § 10 Abs 2 Z 3 lit a)

§ 10 Abs 2 Z 4 lit a UStG 1994 (idF BGBl I 2003/134; nach derzeit aktueller Rechtslage: § 10 Abs 2 Z 3 lit a UStG 1994) bestimmt, dass sich der Umsatzsteuersatz für die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Wohnzwecke, ausgenommen eine als Nebenleistung erbrachte Lieferung von Wärme, auf 10 % ermäßigt. Eine "Vermietung von Grundstücken" besteht darin, dass der Vermieter eines Grundstücks dem Mieter gegen Zahlung des Mietzinses für eine vereinbarte Dauer das Recht überträgt, seine Sache in Besitz zu nehmen und andere von ihr auszuschließen. (vgl EuGH 8. 5. 2003, C-269/00 , Seeling, ÖStZB 2004/43, RN 49)

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