vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zusammenarbeit mehrerer Weinbau-GesbR - kein konkludenter Zusammenschluss zu Gesamt-GesbR

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2019/136ÖStZB 2019, 334 Heft 12 v. 17.6.2019

EStG 1988: § 21 Abs 2 Z 2

BAO: § 188

Der Begriff des Mitunternehmers ist ein besonderer steuerrechtlicher Begriff, der im Gesetz nicht definiert ist und über dessen Vorliegen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu entscheiden ist. Voraussetzung für die Annahme einer Mitunternehmerschaft ist aber, dass für die beteiligten Personen mit ihrer Position Unternehmerwagnis verbunden ist, was sich in der Unternehmerinitiative und dem Unternehmerrisiko ausdrückt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte