EStG 1988: § 16 Abs 1 Z 10
Beantragt eine Lehrerin die Kosten ihres Studiums als Umschulungsmaßnahme abzusetzen und wird sie vom BFG daher mit Fragenvorhalt aufgefordert, anhand objektiver Kriterien in geeigneter Form nachzuweisen, dass Ihr Wille
EStG 1988: § 16 Abs 1 Z 10
Beantragt eine Lehrerin die Kosten ihres Studiums als Umschulungsmaßnahme abzusetzen und wird sie vom BFG daher mit Fragenvorhalt aufgefordert, anhand objektiver Kriterien in geeigneter Form nachzuweisen, dass Ihr Wille