EStG 1988: § 29 Z 2, § 30
Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen unterliegen (seit dem 1. Stabilitätsgesetz 2012) grundsätzlich der Einkommensteuerpflicht. Für das Entstehen der Immobilienertragsteuerpflicht ist dabei das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft (hier: Kaufvertrag) maßgeblich. Das Vorliegen eines bloßen Vorvertrages - der selbst