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Keine Immobilienertragsteuerpflicht bei bloßem Vorvertrag

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2019/137ÖStZB 2019, 336 Heft 12 v. 17.6.2019

EStG 1988: § 29 Z 2, § 30

Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen unterliegen (seit dem 1. Stabilitätsgesetz 2012) grundsätzlich der Einkommensteuerpflicht. Für das Entstehen der Immobilienertragsteuerpflicht ist dabei das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft (hier: Kaufvertrag) maßgeblich. Das Vorliegen eines bloßen Vorvertrages - der selbst

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