UStG 1994: § 3a Abs 1a Z 2, § 12 Abs 1 Z 1
Die kostenlose Zurverfügungstellung einer Unterkunft dient unter normalen Umständen dem privaten Bedarf des Arbeitnehmers. Lediglich unter besonderen Umständen ist die Überlassung einer Unterkunft als im überwiegenden Interesse des Arbeitgebers liegend anzusehen und unterliegt nicht der Eigenverbrauchsbesteuerung.