UStG 1994: § 2 Abs 2 Z 2
VwGG: § 25a
Qualifiziert das BFG die Errichtung einer Tiefgarage als steuerpflichtige Lieferung der Tochtergesellschaft an ihre Muttergesellschaft und beurteilt die dafür gewährte Subvention der Stadtgemeinde als Entgelt von dritter Seite, so setzt dies voraus, dass keine umsatzsteuerliche Organschaft nach § 2 Abs 2 Z 2 UStG 1994 vorliegt.