UStG 1994: § 3a Abs 4, Abs 6 und Abs 12 idF vor BGBl I 2009/52
BAO: § 299 Abs 1 idF BGBl I 2013/14
1) Duldet der Betreiber eines Gastronomiebetriebes in Österreich die Aufstellung von Wettterminals, die online mit dem Eigentümer der Terminals (einem in Malta ansässigen Wettanbieter) verbunden sind, der auch die Wetten auswertet, so stellen die Duldung und die damit im Zusammenhang stehenden (Support-)Leistungen des Gastronomen ein Leistungsbündel dar, das - nach der Generalklausel des § 3a Abs 12 UStG 1994 - an dem Ort erbracht wird, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt (hier: in Österreich).