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BFG: Abänderung von abgeleiteten Bescheiden - Anwendung der Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben nur bei nachgewiesenem Vorsatz

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2017/54ÖStZB 2017, 72 Heft 3 v. 13.2.2017

BAO: § 207 Abs 2 idF BGBl I 2004/57, § 295 Abs 1

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